Präambel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Widerrufsbelehrung regeln abschließend die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und seinen Klienten im Bereich Fitness- und Health-Coaching. Sie werden Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen den Parteien geschlossen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.
§ 0 Anbieteridentität
Anbieter im Sinne dieser Bedingungen ist:
Unternehmensname: Youngfit Son Vu Thai
Rechtsform Einzelunternehmen
Anschrift: 68809 Neulußheim, Reilingerstraße 1
Email: fit@sonvuthai.com
Geschäftsnummer: +49 151 50743524
I. Definitionen:
Coach: Eine natürliche oder juristische Person, die professionelle Coaching-Dienstleistungen erbringt. Dies umfasst Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen, die im Rahmen eines Dienstvertrags tätig sind.
Klient: Die Person oder Organisation, die Coaching-Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Verbraucher sind natürliche Personen, die die Dienstleistungen zu privaten Zwecken nutzen (§ 13 BGB). Geschäftspartner sind Unternehmer (§ 14 BGB), die die Dienstleistungen im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit beziehen. Der Klient ist gleichzeitig Vertragspartner des Coaches. Digitale Annahme: Die Zustimmung zu einem Vertrag durch elektronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Online-Formulare oder digitale Signaturen). Diese gilt als rechtswirksam, wenn der Zugang nachweisbar ist (§ 130 BGB).
II. Weitere Hinweise zum Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder digitale Annahme des Angebots zustande.
(2) Die vorliegenden AGB werden wirksam einbezogen, wenn der Coach beim Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweist und der Klient Zugang erhält (§ 305 Abs. 2 BGB).
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und / oder Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Coaching-Dienstleistung.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Coach und Klient legen zusammen Ziele für die Zusammenarbeit fest.
(2) Die Leistung des Coaches besteht darin, den Klienten darin zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen.
(3) Ein tatsächliches Erreichen der Ziele wird durch den Coach nicht zugesichert.
(4) Bei der Erstellung von Unterlagen, die dem Erreichen der vereinbarten Ziele dienen – beispielsweise einem Trainingsplan – besteht die Leistung des Coaches in der Einbringung seines Fachwissens zur Ausgestaltung der Inhalte.
(5) Vom Coach überlassene Unterlagen und Dokumente an den Klienten unterliegen dem Urheberrecht des Coaches und sind nur zur beschränkten Nutzung während der Vertragsdauer bestimmt.
(6) Eine Vervielfältigung und Verbreitung dieser Inhalte ist dem Klienten untersagt, sofern keine weiteren Absprachen zwischen Coach und Klient erfolgt sind.
(7) Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Leistung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
§3 Leistungsbeginn
(1) Der Leistungsbeginn wird grundsätzlich im Angebot zwischen Coach und Klient festgelegt
(2) Der Klient kann vom Coach ausdrücklich verlangen, dass dieser vorzeitig mit der Erbringung der Leistung beginnen soll. Eventuelle Auswirkungen auf das Widerrufsrecht sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
§4 Zahlungsbedingungen
(1) Ausstehende Zahlungen des Klienten an den Coach sind unverzüglich ohne Abzug fällig.
(2) Befindet sich der Klient im Zahlungsverzug behält sich der Coach das Recht vor, weitere Dienstleistungen auszusetzen.
(3) Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels gebucht sein, so ist der Coach berechtigt, Verzugszinsen von 5% p.a. über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).
§ 5 Widerrufsrecht nur für Verbraucher
(1) Ein Widerrufsrecht räumt der Coach nur diesen Klienten ein, denen es auch gesetzlich zusteht.
(2) Weiter Einzelheiten sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen.
§ 6 Haftungsausschluss
(1) Der Coach haftet nicht für gesundheitliche Schäden oder Verletzungen, die im Rahmen der Inanspruchnahme seiner Leistung entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen.
(2) Der Klient ist verpflichtet, bestehende gesundheitliche Einschränkungen vor Vertragsschluss mitzuteilen.
(3) Der Klient ist verpflichtet den Coach während des Leistungszeitraums über Unwohlsein, gesundheitliche Schäden oder Verletzungen umgehend per Mail oder einer anderen Textform in Kenntnis zu setzen.
(4) Der Meldung ist eine Erklärung des Sachverhalts beizufügen. Mit Informationen über:
a. Ort
b. Zeit
c. Beschreibung der Verletzung
d. Grund
(5) Erfolgt keine Meldung über die Verletzung ist anzunehmen, dass diese sich nicht in Zusammenhang mit dem Verhältnis zum Coach befindet.
(6) Eine Meldung hat unverzüglich nach Auftritt der Verletzung zu erfolgen.
§ 7 Online-Coaching
(1) Für technische Störungen Dritter (z. B. Videoplattformen) haftet der Coach nicht
(2) Ausweichtermine bei Verbindungsabbrüchen >15 Minuten sind anzubieten, sofern die Störung nicht vom Klienten verursacht wurde.
(3) Der Klient hat für eine stabile Internetverbindung selbst zu sorgen.
(4) Technische Störungen beim Klienten sind dem Coach schnellstmöglich zu melden, andernfalls kann ein Ausweichtermin in der Regel nicht angeboten werden.
§ 8 Vertragsänderungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform und Bestätigung beider Vertragsparteien; mündliche Nebenabreden sind unwirksam (§§ 125 ff. BGB).
§9 Anwendbares Recht
Es soll das Recht am Sitz des Coaches gelten.
§ 10 Gerichtsstand
Es wird der Gerichtsstand am Sitz des Coaches vereinbart.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Definition: Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis die Erbringung der vertraglichen Leistung unmöglich macht oder unzumutbar erschwert. Ein solches Ereignis kann auch durch die äußerste zumutbare Sorgfalt nicht verhindert werden. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:
a. Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Pandemien, Epidemien)
b. Krieg, terroristische Anschläge oder schwere Unruhen
c. Weitreichende Ausfälle kritischer Infrastruktur (z.B. Strom-, Daten- oder Transportnetze)
d. Gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Lockdowns, Quarantänemaßnahmen), die nicht auf einem Verschulden der betroffenen Partei beruhen.
(2) Rechtsfolgen: Sollte einer der Vertragspartner durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert sein, so ist diese Partei für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Wiederanlaufzeit von ihren Leistungspflichten befreit. Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über den Eintritt des Ereignisses und dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.
(3) Gegenleistung: Die Verpflichtung des Klienten zur Zahlung für die von der Leistungsbefreiung betroffenen Dienstleistungen entfällt. Bereits im Voraus geleistete Zahlungen für Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden können, werden dem Kunden anteilig erstattet. Jegliche Schadensersatzansprüche aufgrund der Verzögerung oder Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 13 Ergänzende Klauseln bei Verträgen mit Unternehmen
(1) Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Coaches. Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Klienten wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. (2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der
Coach in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Klienten ist.